Auswirkungen der Omnibus-Initiative auf die CSRD-Gesetzgebung

31.03.2025

Auswirkungen der Omnibus-Initiative auf die CSRD-Gesetzgebung

Die Omnibus-Initiative enthält verschiedene Vorschläge zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Nachhaltigkeitsgesetzgebung in der EU.

In diesem Kontext soll auch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vereinfacht werden, um die bürokratische Belastung für Unternehmen zu verringern. Laut EU-Kommission (2025) steht dieser Vorschlag im Einklang mit den umfassenderen Bemühungen der EU, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und gleichzeitig die Nachhaltigkeitsverpflichtungen im Rahmen des Europäischen Green Deals aufrechtzuerhalten. Sollte die Omnibus-Initiative beschlossen werden, würden sich die Nachhaltigkeitsanforderungen an Unternehmen zum Teil gravierend verändern.


Für die Umsetzung der CSRD in Unternehmen bedeutet dies konkret:  

1. Verschiebung der Berichtsfristen 

Eine der wichtigsten Änderungen des Omnibus-Vorschlags ist die zweijährige Verzögerung der Berichtsanforderungen für viele Unternehmen. Die Anpassungen sind wie folgt: 

  • Große Unternehmen (keine Unternehmen von öffentlichem Interesse), die ursprünglich ab 2025 (Geschäftsjahr 2024) berichten sollten, werden nun erst ab 2027 (über das Geschäftsjahr 2026) berichten. 
  • KMU, die an regulierten EU-Märkten notiert sind, die ursprünglich ab 2026 (über das Geschäftsjahr 2025) berichten sollten, beginnen nun erst 2028 (über das Geschäftsjahr 2027). 

2. Reduzierung des Geltungsbereichs 

Der Omnibus-Vorschlag sieht vor, die Anzahl der Unternehmen, die zur Berichterstattung nach CSRD verpflichtet sind, deutlich zu verringern.

Wichtige Änderungen umfassen: 

  • Die Gesamtzahl der Unternehmen, die der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, wird um ca. 80% reduziert. 
  • Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern werden von der Berichtspflicht befreit. Die Berichtspflicht gilt nur noch für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, die zudem eines der folgenden Kriterien erfüllen: 
    • Ein Umsatz von über 50 Millionen EUR, oder 
    • Eine Bilanzsumme von über 25 Millionen EUR. 
  • Börsennotierte KMU sind nicht mehr verpflichtet, nach CSRD zu berichten. 

3. Abschaffung sektorenspezifischer Berichtsstandards 

Der ursprüngliche CSRD-Rahmen sah sektorenspezifische Berichtsstandards vor, die Unternehmen in verschiedenen Branchen zusätzliche Berichtspflichten auferlegt hätten. Der Omnibus-Vorschlag schafft diese Anforderung ab. 

4. Stärkere Begrenzung der Wertschöpfungsketten-Berichtspflichten 

Der Omnibus-Vorschlag führt strengere Einschränkungen zur Weitergabe von Berichtspflichten an kleinere Unternehmen innerhalb der Lieferkette ein:  

  • Unternehmen werden nicht mehr verpflichtet, Nachhaltigkeitsdaten von kleineren Lieferanten (KMU) über eine bestimmte Schwelle hinaus zu sammeln. 
  • Dies vermindert die bürokratische Belastung kleinerer Unternehmen innerhalb größerer Wertschöpfungsketten. 

5. Vereinfachte Prüfanforderungen 

CSRD sah ursprünglich einen Übergang von einer begrenzten Prüfung zu einer umfassenden Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte vor. Der Omnibus-Vorschlag streicht diesen Übergang.  

6. Überarbeitung der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) 

Die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) sind das zentrale Element zur Umsetzung der CSRD. Der Omnibus-Vorschlag sieht die folgenden Überarbeitungen vor: 

  • Reduzierung der Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte, um den Berichtsumfang zu reduzieren. 
  • Priorisierung quantitativer Daten anstelle von narrativen Berichten zur besseren Verständlichkeit und Vergleichbarkeit. 
  • Stärkere Angleichung an globale Berichtsstandards, um die Kompatibilität mit internationalen Rahmenwerken zu verbessern. 

Fazit 

Der Omnibus-Vorschlag bringt weitreichende Änderungen in der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich. Ziel der Reform ist es, die bürokratische Belastung für Unternehmen zu reduzieren, ohne die grundlegenden Ziele der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu gefährden.  

Für viele Unternehmen bedeuten diese Änderungen eine erhebliche Erleichterung: Sie gewinnen an Flexibilität, sparen Kosten und reduzieren den administrativen Aufwand. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von der Entlastung, da sie nicht den gleichen strengen Berichtspflichten unterliegen wie größere Unternehmen. Gleichzeitig birgt die Reform jedoch auch Risiken. Durch die Anpassungen verstärkt sich die Unsicherheit rund um die Umsetzung der CSRD, insbesondere weil diese zwar auf europäischer Ebene beschlossen, in Deutschland aber noch nicht in nationales Recht überführt wurde. Die Omnibus-Initiative könnte den Prozess weiter verzögern und Unternehmen vor neue Herausforderungen stellen. 

Ein weiteres Problem ergibt sich für Unternehmen, die sich bereits intensiv mit den Anforderungen der CSRD auseinandergesetzt und in deren Umsetzung investiert haben. Sollten sie nun durch die neuen Regelungen von der Berichtspflicht ausgenommen werden, wären die bereits getätigten Investitionen möglicherweise hinfällig. Dies könnte dazu führen, dass diese Vorreiter finanziell benachteiligt werden, während Unternehmen, die bislang keine Maßnahmen ergriffen haben, nachträglich entlastet werden. 

Die geplanten Änderungen werfen zudem neue Unsicherheiten auf und könnten die Umsetzung der Richtlinie verzögern, anstatt eine nachhaltige und klare Lösung zu schaffen. Besonders Unternehmen, die durch die vorgeschlagene 1.000 Mitarbeiter-Schwelle laut Omnibus nichtmehr berichtspflichtig wären, nach bestehender CSRD-Gesetzeslage aber einen Bericht erstellen müssten, stehen vor einer großen Unsicherheit, ob die CSRD weiter bearbeitet werden soll oder nicht. In welchem Umfang die Vorschläge tatsächlich angenommen werden und welche Auswirkungen sie für Unternehmen und den Kapitalmarkt haben, wird sich erst in den kommenden Monaten zeigen.

Quelle: EU-Kommission (2025). Omnibus. Online abrufbar unter: https://commission.europa.eu/publi cations/omnibus-i_en. Zuletzt abgerufen am 07.03.2025